Beschreibung
Hildesheim: Olms 1970. 2 Teile und Register in 2 Bände. Lex.-8°. 1245 S., Leinen (sehr gut erhalten) (=Veröffentlichungen der Deutschen Bibliographischen Gesellschaft – Bibliographisches Repertorium, Bd. 3+4)
Nachdruck der Ausgabe Berlin 1906-09. “Sämmtliche deutschen Regierungen übernehmen die Verpflichtung, gegen die Verfasser, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften aus der unter der Bezeichnung „das junge Deutschland“ bekannten literarischen Schule, zu welcher namentlich Heinr. Heine. Carl Gutzkow (…) gehören, die Straf- und Polizei-Gesetze ihres Landes, so wie die gegen den Mißbrauch der Presse bestehenden Vorschriften, nach ihrer vollen Strenge in Anwendung zu bringen (…).” (Aus dem Verbot der Bundesversammlung vom 10.12.1835)
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